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DGUV und UVV Was muss eigentlich alles auf den Prüfstand?


DGUV V3, V4, D6, Regel 100-500, Vorschrift 52 und 54 – Machen wir uns nichts vor, bei all den Normen und Vorschriften den Überblick zu behalten, ist anspruchsvoll. Oder wissen Sie genau, welche Ihrer Anlagen und Maschinen, wann und wie häufig geprüft werden muss? Als professioneller Prüfservice haben wir alle Zeitfenster und Prüfintervalle für Sie im Blick und nehmen Ihnen die Prüfung, Dokumentation und bei Bedarf Reparatur oder Entsorgung ab.

Warum müssen Betriebsmittel überhaupt geprüft werden?

Jeder Unternehmer trägt die Verantwortung für die Sicherheit seiner Angestellten. Neben dieser Verantwortung verpflichtet Sie § 3 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zur regelmäßigen Prüfung Ihrer Betriebsmittel auf Funktion und zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Auch die gesetzlichen Unfallversicherungen, wie Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen, bestehen auf die DGUV Prüfung Ihrer Maschinen, denn von unsachgemäß gewarteten Anlagen geht ein großes Ausfall- und Unfallrisiko aus. Ohne DGUV Prüfung zahlt im Schadensfall keine Versicherung und Sie bleiben auf den entstandenen Kosten sitzen. Deshalb ist in den berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV Regel 100-500) gesetzlich vorgeschrieben, dass Arbeitsmittel, die „Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen“ regelmäßig geprüft werden müssen.

Was muss alles geprüft werden?

In den DGUV Vorschriften V3 und V4 ist geregelt, welche elektrischen Betriebsmitteln geprüft werden müssen. Die Vorschriften sind für alle deutschen Unternehmen verpflichtend. Herausgegeben werden die DGUV Regeln von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Diese sieht regelmäßige Überprüfungen unter anderem von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln oder vereinfacht ausgedrückt von Geräten mit Kabel und Stecker (DIN-VDE 0701 und 0702) vor. Außerdem müssen nach DIN VDE 0105-100 elektrische Anlagen und nach DIN VDE 0100/600 auch ortsfeste Betriebsmittel kontrolliert werden.
Um Sie nicht weiter mit Vorschriften und Normen zu verwirren, sehen Sie in dieser Liste, welche Betriebsmittel wir für Sie gerne prüfen:
  • Rolltore und kraftbetriebene Tore
  • Brandschutztüren und -tore
  • Feststellanlagen
  • Krananlagen, wie Turmdrehkräne und LKW Ladekräne
  • Hebe- und Hubarbeitsbühnen
  • Transport-, Hub- und Plattenwagen
  • Anschlagmittel
  • Stapler
  • Traversen
  • Lagereinrichtungen und Schwerlastregale
  • Gefahrstoffschränke
  • Container
  • Erd- und Straßenbaumaschinen
  • CNC Maschinen (Computerized Numerical Control)
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • Schäkel und persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Wie läuft die Prüfung durch I.NEO ab?

Der I.NEO Prüfservice ist mobil. Das heißt, wir kommen zu Ihnen in den Betrieb oder auf die Baustelle zur DGUV Prüfung. Dort wird jedes elektrische Betriebsmittel durch unsere erfahrenen und speziell ausgebildeten Fachkräfte einer ersten Sichtprüfung unterzogen. Während die Sichtprüfung uns Aufschluss über erkennbare optische Mängel (defekte Leitungen, Verformungen des Gehäuses) liefert, können wir mit unserer modernen Messtechnik auch verborgenen Mängeln aufdecken. Bei der abschließenden Funktions- beziehungsweise Belastungsprüfung kontrollieren wir, ob Ihre Arbeits- und Betriebsmittel auf deren ordnungsgemäße Funktionalität.

Entdecken unsere Prüfer Reparatur- oder Optimierungsbedarfe, kümmern wir uns schnellstmöglich um die fachgerechte Instandhaltung. Hat alles seine Richtigkeit, versehen wir die Anlagen mit der DGUV Prüfplakette.

Wann und wie oft wird geprüft?

Arbeits- und Betriebsmittel müssen regelmäßig durch einen Sachkundigen kontrolliert werden. Je nach Gerät oder Anlage, Einsatzort und Fehlerquote gelten unterschiedliche Prüffristen. Ortsveränderliche Betriebsmittel sollten im Abstand von 3 bis 6 Monaten kontrolliert werden. Die maximale Prüffrist liegt bei 1 bis 2 Jahren. Bei ortsfesten Anlagen variieren die Richtwerte zwischen 1 Monat und 4 Jahre.

Als Prüfprofis kennen wir die Normen und Richtwerte genau und wissen, wann Sie welcher Maschine besonderes Augenmerk widmen sollten. Bei Fragen zu Prüffristen und Fristverlängerungen können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.

Feste Anlagen und bewegliche Maschinen und Geräte müssen grundsätzlich geprüft werden:

  • zu bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervallen
  • nach der Montage
  • vor der ersten Inbetriebnahme
  • vor der Wiederinbetriebnahme nach einer Änderung, Instandsetzung oder Störung

Was kostet die DGUV Prüfung?

Die Kosten für die DGUV Prüfung sind von vielen Faktoren abhängig unter anderem davon, wie viele Betriebsmittel kontrolliert werden müssen, in welchem Zustand sie sich befinden, ob Reparaturen nötig werden und von den Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort. Wir können Ihnen hier daher keine Festpreise nennen. Gerne können Sie uns aber anrufen oder uns Ihre Eckdaten zusenden und wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.