
DGUV und UVV Was muss eigentlich alles auf den Prüfstand?
Warum müssen Betriebsmittel überhaupt geprüft werden?
Was muss alles geprüft werden?
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Rolltore und kraftbetriebene Tore
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Brandschutztüren und -tore
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Feststellanlagen
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Krananlagen, wie Turmdrehkräne und LKW Ladekräne
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Hebe- und Hubarbeitsbühnen
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Transport-, Hub- und Plattenwagen
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Anschlagmittel
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Stapler
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Traversen
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Lagereinrichtungen und Schwerlastregale
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Gefahrstoffschränke
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Container
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Erd- und Straßenbaumaschinen
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CNC Maschinen (Computerized Numerical Control)
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ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
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Schäkel und persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Wie läuft die Prüfung durch I.NEO ab?
Der I.NEO Prüfservice ist mobil. Das heißt, wir kommen zu Ihnen in den Betrieb oder auf die Baustelle zur DGUV Prüfung. Dort wird jedes elektrische Betriebsmittel durch unsere erfahrenen und speziell ausgebildeten Fachkräfte einer ersten Sichtprüfung unterzogen. Während die Sichtprüfung uns Aufschluss über erkennbare optische Mängel (defekte Leitungen, Verformungen des Gehäuses) liefert, können wir mit unserer modernen Messtechnik auch verborgenen Mängeln aufdecken. Bei der abschließenden Funktions- beziehungsweise Belastungsprüfung kontrollieren wir, ob Ihre Arbeits- und Betriebsmittel auf deren ordnungsgemäße Funktionalität.
Entdecken unsere Prüfer Reparatur- oder Optimierungsbedarfe, kümmern wir uns schnellstmöglich um die fachgerechte Instandhaltung. Hat alles seine Richtigkeit, versehen wir die Anlagen mit der DGUV Prüfplakette.
Wann und wie oft wird geprüft?
Arbeits- und Betriebsmittel müssen regelmäßig durch einen Sachkundigen kontrolliert werden. Je nach Gerät oder Anlage, Einsatzort und Fehlerquote gelten unterschiedliche Prüffristen. Ortsveränderliche Betriebsmittel sollten im Abstand von 3 bis 6 Monaten kontrolliert werden. Die maximale Prüffrist liegt bei 1 bis 2 Jahren. Bei ortsfesten Anlagen variieren die Richtwerte zwischen 1 Monat und 4 Jahre.
Als Prüfprofis kennen wir die Normen und Richtwerte genau und wissen, wann Sie welcher Maschine besonderes Augenmerk widmen sollten. Bei Fragen zu Prüffristen und Fristverlängerungen können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.
Feste Anlagen und bewegliche Maschinen und Geräte müssen grundsätzlich geprüft werden:
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zu bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervallen
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nach der Montage
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vor der ersten Inbetriebnahme
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vor der Wiederinbetriebnahme nach einer Änderung, Instandsetzung oder Störung