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Rechtliche Grund­lagen

DGUV: Die rechtlichen Grundlagen der Prüfung


Es ist kein Geheimnis: Die Zeit, die Maschinen, Anlagen und technische Ausrüstung im Gebrauch sind, nagt an deren Optik, Funktionalität und nicht selten auch an deren Sicherheit. Doch diesen Sicherheitsrisiken wird mit der DGUV Prüfung ein zuverlässiger gesetzlicher Riegel vorgeschoben.
Über die Jahre nimmt die Funktionstüchtigkeit von Maschinen und technischen Anlagen ab. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Abnutzung und Materialermüdung sind meist auf den täglichen und intensiven Gebrauch zurückzuführen, wohingegen Störungen und Defekte auch infolge von Benutzungsfehlern auftreten können. Eines steht jedoch fest: Die Beeinträchtigung wichtiger Funktionen und in besonders kritischen Fällen der Totalausfall von Maschinen gefährden Ihre Produktion und nicht zuletzt die Sicherheit und Gesundheit der Angestellten bei Ihnen im Unternehmen. Deswegen gibt es neben den von Herstellern vorgegebenen Wartungsintervallen gesetzliche Prüfrichtlinien und -fristen, denen jedes Unternehmen nachkommen muss.

Ist die DGUV Prüfung eine Empfehlung oder tatsächlich Pflicht?

Neben Ihrer sozialen Verantwortung nimmt Sie auch der Gesetzgeber in die Pflicht, für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen. Verbindliche Pflichten und geeignete Verfahren zum sicheren Umgang mit Betriebs- und Arbeitsmitteln sind in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (UVV) festgehalten. Das dazugehörige Regelwerk ist übergreifend in den DGUV Grundsätze, Regeln und Vorschriften zusammengefasst (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Jeder Unternehmer muss ihnen nachkommen. Weitere gesetzliche Grundlagen der UVV Prüfung sind in der BetrSichV, ArbmittV, TRBS, VDI und EN Normen verankert.

Alle Unternehmen und Betriebe sind eigenverantwortlich für die regelmäßige Prüfung Ihrer Betriebs- und Arbeitsmittel verantwortlich, die von einer Person durchgeführt werden muss. Als sachkundig gilt, wer wegen seiner fachlichen Ausbildungen in dem jeweiligen Fachgebiet dazu fähig ist, eine Prüfung nach der UVV durchzuführen. Auch einschlägige Erfahrungen können eine Person zur ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung befähigen. Außerdem sind einschlägige Kenntnisse der Unfallverhütungsvorschriften und des Arbeitsschutzes nötig für die Durchführung.

Was ist, wenn Sie keinen Sachkundigen vorweisen können?

Dann hilft Ihnen unser professioneller Prüfservice weiter. Aufgrund der hohen und komplexen Prüfanforderungen zeigt die Praxis leider immer wieder, dass nicht alle Unternehmen ihrer Prüfpflicht auch tatsächlich nachkommen. Manche Prüfungen werden mangels sachkundigen Personals nicht vorgenommen. Wenn die DGUV / UVV Prüfung stattfindet, dann nicht selten unzureichend und lückenhaft dokumentiert. Viele Verantwortliche halten sich auch nicht an die verbindlichen Prüffristen. Neben der jährlichen Prüfung werden Kontrollen immer fällig nach der Montage, vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Neuaufstellung und nach außergewöhnlichen Ereignissen, wie nach Störungen, Unfällen, Veränderungen am Arbeitsmittel, längerem Stillstand oder nach größeren Reparaturen. Ohne regelmäßige Prüfung, können Sie nicht sicher sein, dass Ihre Maschinen und Anlagen einwandfrei funktionieren und von Ihnen kein Sicherheitsrisiko ausgeht.

Laut § 5 DGUV Vorschrift müssen Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft und ggf. instandgesetzt werden – und zwar immer
  • in bestimmten Prüfintervallen
  • nach der Montage
  • vor der ersten Inbetriebnahme
  • vor der Wiederinbetriebnahme nach einer Änderung, Instandsetzung oder Störung

Sie sind nicht sicher, wann der nächste Prüftermin für Ihre Anlage ist? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wenn Sie sich selbst nicht um die gesetzlich vorgeschriebenen DGUV / UVV Prüfung kümmern könne oder wollen, bieten wir Ihnen unsere fachkompetente Unterstützung in Form unseres mobilen Prüfservice an. Wir kennen die rechtlichen Grundlagen und sämtliche Fristen. Außerdem kann unser Prüfservice Ihnen zeit- und kostensparend die DGUV Prüfung sowie die dazugehörige rechtssichere Dokumentation abnehmen.

Was passiert, wenn Sie der Prüfpflicht nicht nachkommen?

Wenn Sie die DGUV Prüfung ignorieren oder den Prüftermin verpassen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Doch was noch viel wichtiger ist: Sie können nicht die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit Ihrer Arbeits- und Betriebsmittel garantieren. Deshalb bestehen auch Versicherungen auf die DGUV Prüfung. Ohne Prüfung erlischt Ihr Versicherungsanspruch. Das heißt, im Falle eines Unfalls mit einer unsachgemäß geprüften Anlage haften Sie für die entstandenen Schäden. Werden sogar Menschen bei dem Unfall verletzt, können Sie als Anlagenbetreiber oder kann Ihre oder für die Betriebssicherheit verantwortliche Person strafrechtlich belangt werden.

Die DGUV Prüfung sollte daher keinesfalls ignoriert oder vergessen werden. Wenn Sie Ihre Sicherheit im Betrieb erhöhen und gleichzeitig Ihren Versicherungsanspruch behalten wollen, nehmen wir Ihnen gerne das Prüfmanagement ab. Wir erinnern Sie nicht nur an die Prüfintervalle, sondern nehmen auch die Kontrolle bei Ihnen vor Ort vor. Dazu setzt unser Prüfservice ausschließlich auf sachkundiges Personal, das sich regelmäßig technisch und rechtlich weiterbildet, sowie auf modernste, mobile Prüf- und Messtechnik. Die Prüfung selbst sowie die digitale Dokumentation erfüllen alle gesetzlichen Vorschriften und Standards. Stellen wir eine Beeinträchtigung der Maschine fest, beseitigen wir sie umgehend und versehen die Anlage mit einer Prüfplakette. Unser Prüfservice verspricht Ihnen also absolute Sicherheit, Funktionsfähigkeit und Rechtssicherheit.